Arbeitsgemeinschaft Biologischer Umweltschutz im Kreis Soest e.V.
Biologische Station Soest

Landesentwicklungsplan Erneuerbare Energien

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Für einen beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energie hat die Landesregierung das Verfahren zur Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) eingeleitet und die Öffentlichkeit beteiligt. Die ABU hat dazu gegenüber dem federführenden Wirtschaftsministerium sinngemäß wie folgt Stellung genommen (die vollständige Stellungnahme können Sie hier herunterladen):

Der weitere Ausbau erneuerbarer Energien ist unverzichtbar, muss sich aber in rechtlich geordneten Bahnen vollziehen. Seit vielen Jahren fordern wir dafür - wie auch die Landesnaturschutzverbände – eine räumliche Steuerung durch die Regionalplanung auf Ebene der Regierungsbezirke. Dies ist die Planungsebene, die am besten geeignet ist, die gesetzlichen Ausbauziele zu erfüllen und dabei die regionalen und lokalen Gegebenheiten und Zielvorstellungen so gut wie möglich zu berücksichtigen. Dass die Landesregierung für diese schwierigen und konfliktbeladenen regionalen Planungsprozesse Vorgaben im Landesentwicklungsplan macht, ist grundsätzlich richtig.

Dass die Landesregierung nun aber ohne die Regionalplanung und damit ohne ein politisches Votum der Region zwei gigantische Windparks im Naturpark Arnsberger Wald durchsetzen will, ist nicht hinnehmbar. Der Naturpark Arnsberger Wald ist einer der drei größten zusammenhängenden Waldlandschaften in NRW, wichtiges Naherholungsgebiet für Millionen Menschen hier und im nahen Ruhrgebiet, reich an Natur und Lebensraum teils extrem bedrohter Arten. Der Schaden für den Naturpark wäre immens, umso wichtiger wäre ein transparentes regionales Planungsverfahren, basierend auf belastbaren Daten und letztlich legitimiert durch eine politische Entscheidung der regionalen Planungsträger – eine schwerwiegende Entscheidung über die Zukunft des Naturparks, die nicht in Düsseldorf fallen sollte!

Dies und die Absicht, Gebiete für die Windenergie schon dann in Anspruch zu nehmen, wenn sie lediglich im Entwurf (!) eines Regionalplans ausgewiesen sind, ist auch rechtlich nicht hinzunehmen. Bei der Aufstellung der Regionalpläne sind alle öffentlichen und privaten Belange unter Berücksichtigung der Ergebnisse einer vorherigen Umweltverträglichkeitsprüfung abzuwägen. Die rechtlich gebotene Abwägung wird unzulässig verkürzt, wenn auf der Grundlage von Entwürfen bereits Fakten geschaffen und womöglich irreparable Schäden hervorgerufen werden. Rechtssicherheit für Erneuerbare Energien sieht anders aus!

Der LEP enthält nichts darüber, dass die beiden großen Windparks im Naturpark Arnsberger Wald zur Erfüllung der gesetzlichen Ausbauziele – 1,8% der Landesfläche sind bis spätestens 2032 für Windenergieanlagen zur Verfügung zu stellen – erforderlich sind. Denn 1,3 % der Landesfläche sind für Windenergieanlagen bereits ausgewiesen, durch Regionalpläne oder durch kommunale Flächennutzungspläne.

„Bereiche für den Schutz der Natur“ sind im Regionalplan ausgewiesen als verbindliches Ziel, sie sind mindestens in ihren wesentlichen Teilen als Naturschutzgebiete zu sichern, weil sie wertvolle, seltene und gefährdete Lebensräume und Arten aufweisen. Dass dies im Kreis Soest bis heute nicht flächendeckend geschehen ist, liegt an fehlender Landschaftsplanung (Bei der Umsetzung dieser gesetzlichen Pflicht ist der Kreis Soest zusammen mit einem weiteren Kreis Schlusslicht in NRW!). Nun will die Landesregierung diese Gebiete für Windparks bereitstellen und nimmt damit schwerwiegende Schäden an Lebensräumen und Vorkommen gefährdeter Arten in Kauf, ohne dies als notwendig zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten zu begründen. So wird aus einem Vollzugsdefizit auch noch ein schwerwiegender Schaden!

Man muss u.E. nicht prinzipiell gegen Windenergieanlagen im Wald sein, aber ein sorgsamer Umgang mit Waldflächen ist in jedem Fall geboten. Dass die Landesregierung nun sogar Waldflächen, die infolge des Orkans „Kyrill“ im Jahr 2007 beschädigt wurden und die 15 Jahre später längst mit jungem Laub- oder Laubmischwald bestanden sind oder gar mit Laubwald bepflanzt wurden, zu den sog. „Kalamitätsflächen“ zählt, die für Windenergieanlagen in Anspruch genommen werden können, mag den wirtschaftlichen Wünschen und Erwartungen der Projektträger entsprechen, ist mit dem öffentlichen Interesse an der Erhaltung und dem Aufbau klimastabiler Wälder aber nicht vereinbar. Die Kyrill-Flächen weisen derzeit eine besonders hohe Bedeutung für die Biodiversität auf.

Mischwälder sind gewünscht, weil sie robuster gegenüber Klimaänderungen und Stürme sind und weil sie artenreicher sind. Die Landesregierung will nun Wälder, die einen Laubwaldanteil von bis zu 49% haben, für Windenergieanlagen bereitstellen. Auch hier fehlt es an einer nachvollziehbaren Begründung!

Wälder und Auen, Böden, Grünland und Moore binden Kohlendioxid (CO2) aus der Atmosphäre und speichern es langfristig. Maßnahmen zur Wiederherstellung solcher Lebensräume sind „Natürlicher Klimaschutz“, der den Schutz von Klima und Natur verbindet und damit der ökologischen Doppelkrise aus Erderhitzung und Artenaussterben entgegenwirkt. Der LEP-Entwurf enthält hierzu leider nichts!

Der notwendige Ausbau der Erneuerbaren Energien bringt unvermeidliche Belastungen für Mensch, Landschaft und Natur mit sich. Umso wichtiger ist eine gute Planung der für Anlagen vorgesehenen Flächen, damit vermeidbare Schäden an Lebensräumen und Arten auch vermieden werden. Auch sollten die windkraftbedingten Belastungen der Natur durch Maßnahmen des Naturschutzes ausgeglichen, mindestens abgemildert werden. Auch dazu enthält der LEP nichts! Dabei wäre in NRW viel zu tun, allein um die seit vielen Jahren ausgewiesenen Schutzgebiete endlich in einen guten Zustand zu bringen. Es sei in diesem Zusammenhang auch daran erinnert, dass der Naturschutzetat des Landes NRW lediglich zwei bis drei Euro je Einwohner und Jahr beträgt. Geradezu ein lächerlicher Betrag, angesichts der ökologischen Krise und der Summen, die im Rahmen der Energiewende für technische Anlagen aufzubringen sind.