Leitlinien Ganzjahresbeweidung
Leitlinien
für die tiergerechte ganzjährige Weidehaltung von Rindern und Pferden auf Naturschutzflächen
Herausgegeben von der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e. V. (TVT) und der Naturstiftung David
Die vorliegenden Leitlinien werden von der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e. V. (TVT) als Standard-papier geführt.
Diese praxisnahen und kompakt zusammen gefassten Leitlinien sind in Zusammenarbeit mit vielen Akteuren und Fachleuten erstellt worden.
Sie geben Orientierung und Praxistipps gleichermaßen.
An der Erstellung der Leitlinien waren beteiligt:
Arbeitsgemeinschaft Biologischer Umweltschutz im Kreis Soest e. V.
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben – Sparte Bundesforst
Bunde Wischen eG
DBU Naturerbe GmbH
Deutscher Tierschutzbund e. V.
Deutscher Verband für Landschaftspflege
Förderverein Feldberg-Uckermärkische Seenlandschaft e. V.
Heinz Sielmann Stiftung
Landschaftserhaltungsverband Ortenaukreis e. V.
NABU Bundesverband
Naturstiftung David
Primigenius gGmbH
Stiftung Naturschutz Pfrunger-Burgweiler Ried
Stiftung Naturschutzfonds Brandenburg
Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein
Stiftung Naturschutz Thüringen
Taurus Naturentwicklung e. V.
Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e. V.
Die Leitlinien steht hier als pdf-Datei zum Download zur Verfügung:
Leitlinien für ganz-jährige Weidehaltung von Rindern und Pferden (März 2023)
Die ganzjährige Beweidung hat sich in den letzten zwei Jahrzehnten als sehr erfolgreiche Methode zur Pflege und zum Erhalt von Naturschutzflächen etabliert. Zahl-reiche wissenschaftliche Untersuchungen belegen die positive Wirkung der Ganzjahresbeweidung auf die Ar-tenvielfalt. Ihre Umsetzung stellt die Betreiber*innen je-doch vor besondere Herausforderungen, da sie in der Ver-antwortung stehen, einen Ausgleich zwischen den Not-wendigkeiten des Natur-, Arten- und Tierschutzes herbei-zuführen. Auch wenn in den Beweidungen großer Wert auf Naturnähe gelegt wird, handelt es sich immer um Tiere in menschlicher Obhut und die verantwortlichen Organisationen und Personen müssen das Wohl der Tie-re stets gewährleisten. Das Tierschutzgesetz verpflich-tet die Tierhalter*innen bzw. -betreuer*innen und damit auch die Flächeneigentümer*innen daher, sich an Vorga-ben zur Ernährung, Pflege und Unterbringung zu halten. Um die Qualität der naturschutzfachlich gewünschten Ganzjahresbeweidung zu verbessern und gleichzeitig die Abstimmungen zwischen den Akteuren des Naturschut-zes und des Tierschutzes zu vereinfachen, hat sich im Jahr 2021 eine Arbeitsgruppe erfahrener Praktiker*innen und Tierschutz-Experten/-Expertinnen gebildet. Die Initiati-ve entstand aus dem „Netzwerk Nationales Naturerbe“. Als Nationales Naturerbe werden rund 181.500 Hektar Naturschutzflächen bezeichnet, welche die Bundesregie-rung seit dem Jahr 2005 dem Naturschutz gewidmet hat. Auf vielen Naturerbeflächen wird Beweidung praktiziert. Die Flächeneigentümer*innen hatten und haben ein ge-meinsames Interesse daran, sich auf hohe einheitliche Tierschutz-Standards bei der Ganzjahresbeweidung zu verständigen. Es lag nahe, übertragbare Standards nicht nur für die Flächen des Nationalen Naturerbes, sondern für alle beweideten Naturschutzflächen zu entwickeln. Im Rahmen eines Projektes im Bundesprogramm Bio-logische Vielfalt wurden auf Basis eines Ansatzes aus Schleswig-Holstein („Husumer Papier“) unter Federfüh-rung von Gerd Kämmer (Bunde Wischen eG) die nach-folgenden Vorgaben und Empfehlungen für die ganz-jährige Weidehaltung von Rindern und Pferden auf Na-turschutzflächen als Leitlinien für Tierhalter*innen und Verpächter*innen zusammengetragen. Die im Januar 2023 verabschiedeten Leitlinien haben zwar einen kla-ren Fokus auf die Ganzjahresbeweidung, grundsätzlich gelten sie jedoch auch für die saisonale Beweidung. Auf entsprechende Abweichungen wird im Text jeweils ver-wiesen. Die Besonderheit des vorliegenden Papieres besteht darin, dass es von Beginn an gemeinsam von Bewei-dern/Beweiderinnen, Naturschutzakteuren/-akteurinnen sowie der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e. V. (TVT) und dem Deutschen Tierschutzbund e. V. entwickelt wurden. Die gemeinsame Sichtweise ist wichtig, weil es trotz einer bundesweit einheitlichen gesetzlichen Grund-lage in der Praxis in den einzelnen Landkreisen oft un-terschiedliche Interpretationen gibt – beispielsweise zu Fragen der Unterbringung und Zufütterung. Hier sollen die Leitlinien einen Beitrag bei der Konsensfindung vor Ort leisten. Ihre Berücksichtigung ersetzt jedoch nicht die zwingend erforderliche Abstimmung mit den zustän-digen Genehmigungsbehörden. Die Leitlinien sollen in das Beweidungsmanagement von möglichst vielen Eigentümer*innen von Naturschutz-flächen Eingang finden – und können verbindlicher Stan-dard bei der Verpachtung von Naturschutzflächen sein. Sie sollen fortlaufend überprüft und, falls erforderlich, an-gepasst werden. Für weitere Hintergrund informationen wurde eine gesonderte Internetseite eingerichtet, auf der neben einer Zusammenstellung weiter führender Li-teratur auch eine Auswahl von Bes-Practice-Beispielen zur Verfügung steht:
www.naturschutzflaechen.de/tierwohl.