Arbeitsgemeinschaft Biologischer Umweltschutz im Kreis Soest e.V.
Biologische Station Soest

Kiebitzsaison beginnt

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Schutz für den Vogel des Jahres - Kiebitzsaison beginnt
Landwirte können mitwirken

Der Kiebitz ist Vogel des Jahres 2024! Mit ihrer auffälligen Balz und den Kiwitt-Rufen lassen sich die Kiebitze aktuell auf Ackerflächen und nassen Wiesen auch im Kreis Soest gut beobachten. Doch um den Vogel des Jahres ist es schlecht bestellt. Die Bestände gehen seit Jahren zurück. Die Gründe für den Rückgang sind vielschichtig, darunter vor allem die Veränderungen in der Nutzung von Feldern und Wiesen sowie der Flächenverbrauch durch Siedlungs- und Gewerbefläche. Die etwa vierwöchige Bebrütungszeit überschneidet sich meist mit der landwirtschaftlichen Bodenbearbeitung von Sommerkulturen wie Mais, Rüben und Kartoffeln. Leider gehen hierbei unbeabsichtigt viele Gelege verloren.

Aber schon seit 2017 gibt es Möglichkeiten zum Schutz der Nester! Im Kreis Soest haben Vertreter aus Landwirtschaft, Kreisverwaltung und der Biologischen Station der ABU Maßnahmen für den Schutz von Kiebitzbruten erarbeitet. Die ABU unterstützt die Landwirte bei der Umsetzung dieser Schutzmaßnahmen. Die Nester werden gesucht und mit Stäben markiert, so dass der Bewirtschafter sie bei der Bodenbearbeitung kleinflächig aussparen und so schützen kann. Auf diese Weise wurden seit 2017 insgesamt 671 Nester geschützt. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass sich diese Maßnahmen lohnen! Aus den geschützten Nestern schlüpfen Küken, die im Idealfall erwachsen werden und in der folgenden Saison selbst Junge groß ziehen. Je nach Jahr liegt der Schlupferfolg zwischen 44 und 90%, das sind sehr gute Quoten für einen Bodenbrüter!

Landwirte, die den Kiebitz noch stärker unterstützen möchten, können sogenannte Feldvogelinseln anlegen (einjährige Förderung). Hierbei werden 0,5 bis 1 ha große Inseln auf Feldern mit Sommerungen brach liegen gelassen. Für den ausfallenden Ertrag gibt es Fördermittel. Anträge auf die finanzielle Unterstützung nimmt die Untere Naturschutzbehörde beim Kreis Soest an. Um von dem Förderpaket profitieren zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Pro Fläche müssen mindestens drei Reviere ausgewählter Feldvögel nachgewiesen werden. Feldvogelinseln können auf Sommerungen mit folgenden Feldfrüchten angelegt werden: Mais, Zuckerrübe, Ackerbohne, Erbse, Sommergetreide. Die räumliche Lage der Feldvogelinseln wird gemeinsam festgelegt. Feuchte und nasse Stellen auf dem Acker bieten sich besonders gut an, sowohl aus Sicht der Natur, als auch aus Sicht des Landwirts. Auch im Rahmen der Agrarumweltmaßnahmen gibt es geeignete Programme, um den Kiebitz auf Ackerflächen zu unterstützen. Hierzu berät die Landwirtschaftskammer. Solche kleinflächigen Brachen und Nassstellen sind ein Paradies für Kiebitzküken. Hier werden sie geschützt groß und wenige Wochen nach dem Schlupf flügge.

Hier haben wir nochmals alle wesentlichen Informationen für Sie auf einem Infoblatt zusammen gestellt.

Bei Interesse können sich Landwirte bei den Ansprechpartnern melden:

  • Christian Härting und Petra Salm, Biologische Station der ABU (02921-969878-41 und 02921-969878-5),
  • Hildegard Stahn, Untere Naturschutzbehörde Kreis Soest (02921-302235),
  • Andreas Kemper, Landwirtschaftskammer (02945-989580).
  • Jannik Tischer, Landwirtschaftskammer (02945 989-555)