Baustelle Hellinghausen - Lusebredde
Veröffentlicht amZur Zeit finden in den Naturschutzgebieten Hellinghauser Mersch und Lusebredde im Rahmen des LIFE Projektes Wiesenvögel NRW umfangreiche Baumaßnahmen statt.
Ziel des LIFE-Projektes ist die Verbesserung von Lebensräumen der Wiesenvögel in NRW. Die Bestände dieser einst für feuchte Wiesen und Auen typischen Vögel haben in den vergangenen Jahrzehnten durch Entwässerung und intensivere Nutzung dramatisch abgenommen, einige Arten stehen in NRW vor dem Aussterben. Aufgabe von Schutzgebieten wie der Hellinghauser Mersch und der Lusebredde ist es u.a., für diese Arten wieder Lebensräume zu schaffen. Auch mit diesem Ziel haben die Nordrhein-Westfalen-Stiftung Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege und das Land Nordrhein-Westfalen in der Hellinghauser Mersch und in der Lusebredde in den vergangenen Jahrzehnten Flächen erworben.
Im Rahmen des landesweiten LIFE-Projektes Wiesenvögel werden insbesondere die Bestände folgender Arten gefördert:
Brutvögel: Großer Brachvogel, Rotschenkel, Kiebitz, Uferschnepfe, Bekassine, Knäkente, Löffelente und Wiesenpieper.
Rastvögel: Kampfläufer, Bruchwasserläufer, Goldregenpfeifer, Spießente, Löffelente, Krickente, Pfeifente, Knäkente, Schnatterente, Tafelente, Bekassine, Großer Brachvogel, Uferschnepfe, Dunkler Wasserläufer, Grünschenkel, Waldwasserläufer, Rotschenkel, Kiebitz.
Die Naturschutzgebiete Hellinghauser Mersch und Lusebredde leiden im späten Frühjahr und Herbst häufiger unter Wassermangel. Sie werden durch Entwässerungsgräben schnell entwässert und von natürlichen Zuflüssen aus der Umgebung weitgehend abgekoppelt. In der Folge trocknen Gewässer in der Brutzeit zu früh aus und stehen für Rastvögeln nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung. Zudem trocknet der Boden trocknet zu schnell aus und ist dann für Vogelarten, die ihre Nahrung stochernd im Boden suchen, nicht mehr weich genug.
Ziel der Maßnahmen ist es, diese Situation zu verbessern und somit für Brut- und Rastvögel in den beiden Schutzgebieten gute Lebensraumbedingungen zu schaffen. Die von den Maßnahmen berührten Flächen des Projektgebietes stehen im Eigentum der Nordrhein-Westfalen-Stiftung für Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege sowie des Landes Nordrhein-Westfalen; Eigentümerin eines kleinen Gehölzstreifens in der Lusebredde ist die Stadt Lippstadt.
Geplante und in Bau befindliche Maßnahmen:
- An der Gieseler in Overhagen wird ein Bauwerk errichtet, mit dem der Gieseler zeitweise Wasser entnommen wird. Das entnommene Wasser wird in die Schutzgebiete geleitet.
Wichtig: In Zeiten mit niedrigen Abflüssen in der Gieseler wird kein Wasser entnommen; dies dient dem Schutz von Flora und Fauna der Gieseler. Führt die Gieseler höhere Abflüsse, so werden maximal 8 % des Gieseler-Abflusses in die Aue geleitet. Keine Entnahme erfolgt zudem in den Zeiten, in denen die landwirtschaftliche Nutzung und Pflege der Wiesen durch zu viel Wasser behindert würde. Sie aufrecht zu erhalten ist auch für die Wiesenvögel, die gefördert werden sollen, wichtig. - Das entnommene Wasser wird über ein Grabensystem Richtung Norden in die Hellinghauser Mersch und Richtung Osten in die Lusebredde geleitet.
Unter der Straße „Im Nahtfeld“ wird ein sog. Düker gebaut, um das Wasser nach Osten unter der Straße hindurch leiten zu können. - Es werden flache Stillgewässer und flache Grabenböschungen geschaffen. Dadurch entstehen Lebensräume, die von den Wiesenvögeln zur Rast und zur Brut genutzt werden und ihnen Nahrung bieten.
- Mehrere Wehre haben den Zweck, die Wasserstände und Abflüsse so regulieren zu können, dass einerseits die Bewirtschaftbarkeit der Wiesen gewahrt bleibt und andererseits für die Wiesenvögel geeignete Wasserverhältnisse entstehen.
- Am Ostrand der Lusebredde nördlich der Bahnlinie wird ein Aussichtshügel gebaut, der im Jahr 2025 fertig gestellt wird.
Alle Maßnahmen sind mit den Behörden, den Eigentümern, der Stadtentwässerung Lippstadt und dem Baubetriebshof des Kreises Soest – zuständig für den Unterhalt des Hellinghauser Weges - abgestimmt. Der Kreis Soest hat die Maßnahmen wasserrechtlich und naturschutzrechtlich genehmigt.
Die Baukosten betragen rund 280.000 €.
Sie werden finanziert zu ca. 60 % durch die EU im Rahmen des Förderprogramms LIFE und ca. knapp 40 % durch das Land Nordrhein-Westfalen. Dazu kommen Eigenmittel der Projektpartner.