Arbeitsgemeinschaft Biologischer Umweltschutz im Kreis Soest e.V.
Biologische Station Soest

Kiebitzschutz

Die Kiebitzpopulation in Mitteleuropa ist seit Jahrzehnten stark rückläufig.  Grund hierfür ist nicht etwa eine erhöhte Sterblichkeit auf dem Zugweg, sondern eine zu geringe Reproduktionsrate – es mangelt an Nachwuchs!

Noch vor wenigen Jahrzehnten brütete der Bodenbrüter mit großen Beständen im Feuchtgrünland. Mit dem Verschwinden und Trockenlegen seines Lebensraumes siedelte der Kiebitz um: heute findet der Großteil der Kiebitzbruten auf Ackerflächen statt, wo sie Gefahr laufen, bei der landwirtschaftlichen Bodenbearbeitung unbeabsichtigt zerstört zu werden. Und genau diese Bruten lassen sich schützen! Das Ziel des Gelegeschutzes ist es, die Gelege vor der Bodenbearbeitung zu schützen und damit den Bruterfolg von Kiebitzen zu erhöhen.

Der Kiebitzschutz im Kreis Soest erfolgt in Zusammenarbeit der Biologischen Station Kreis Soest (ABU) mit der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Soest, des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes e.V. (Kreisverband Soest), der Landwirtschaftskammer NRW (Kreisstelle Soest) sowie den beteiligten Landwirten vor Ort.

Unsere Mitarbeiter sprechen gezielt die Bewirtschafter von Flächen mit balzenden und brütenden Kiebitzen an und beraten sie zum Kiebitzschutz. Als Schutzmaßnahme werden die Nester auf der Ackerfläche gesucht und mit Markierungsstäben (Bambusstäbe mit Fahne) jeweils 5 Meter vor und hinter dem Nest markiert. Bei der anschließenden Bodenbearbeitung können die Landwirte die Markierungsstäbe sehen und so die Nester aussparen. Seit 2017 werden jährlich 60 bis 90 Nester auf diese Weise geschützt. Die Schlupferfolge dieser Gelege lagen bei 50-70%, ein gutes Ergebnis! Befürchtungen, dass durch die Markierungsstäbe Beutegreifer wie Fuchs oder Krähe angelockt werden könnten, haben sich einer aktuellen Studie zufolge sowie nach langjährigen Erfahrungen aus dem Münsterland als unbegründet erwiesen. Auch die durch den Nestbesuch verursachte Störung (Aufscheuchen der Altvögel, Aufhalten von Personen am Nest) hat nachweislich keinen negativen Einfluss auf das Brutgeschehen. Die Mitarbeiter halten sich immer nur so kurz wie möglich am Nest auf.

Landwirte, die darüber hinaus mehr tun möchten, können als weitere Schutzmaßnahme auch einjährige Feldvogelinseln anlegen. Diese 0,5 bis 1 ha großen Flächen bleiben als Schwarzbrachen unbewirtschaftet und bieten gute Nahrungs- und Versteckmöglichkeiten für die Kiebitzküken. Der Bruterfolg der Kiebitze auf Ackerflächen mit Feldvogelinseln ist deutlich höher als der auf Ackerflächen ohne eine solche Feldvogelinsel (LINK zu ABUinfo 2019). Auch andere Feldvogelarten, Insekten und die Flora der Ackerflächen profitieren von diesen nicht bewirtschafteten Flächen. Der Landwirt erhält für die Anlage einer Feldvogelinsel eine Ausgleichszahlung. Besonders attraktiv für Kiebitze und andere Feldvogelarten sind Flächen des Vertragsnaturschutzes. Hier bietet der Kreis Soest fünfjährige Vertragspakete. Ansprechpartner ist der Kreis Soest.

Auch in diesem Jahr wird der Gelegeschutz fortgesetzt. Hier finden Sie weitere Informationen dazu. Daher unsere Bitte an Sie: Wenn Sie Kiebitze zu Beginn der Brutzeit (Anfang-Mitte März) auf Ackerflächen im Kreis Soest beobachten, geben Sie uns bitte Bescheid, damit wir die Gelege schützen können.  Wenden Sie sich dazu gerne an unsere Ansprechpartner.


 

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