Ackerstreifenprojekt  

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Modellvorhaben Ackerstreifen

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Im Rahmen des Kulturlandschaftsprogramms bietet Nordrhein-Westfalen Agrarumwelt- und Vertragsnaturschutzmaßnahmen an, die durch streifenförmige Extensivierung von Äckern zum Schutz und zur Förderung bedrohter Arten in der Agrarlandschaft beitragen. ERgänzt werden diese Maßnahmen durch das Landesprogramm "Artenreiche Feldflur".

Ackerrandstreifen

Der Schutz und die Förderung gefährdeter Ackewildkräuter steht im Vordergrund des Vertragspaktetes "Naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Ackerrandstreifen und Äckern", welches im Rahmen des Vertragsnaturschutzes angeboten wird. Auf den Ackerrandstreifen (3 bis 6 m breit, auf Vorgewenden bis zu 12 m breit) muss auf jedwede Beikrautregulierung und die Ausbringung von Gülle, Kalkstickstoff und Klärschlamm verzichtet werden. Der freiwillige Verzicht auf chemisch-synthetische Dünger wird darüber hinaus als weitere Maßnahme zusätzlich gefördert.

Für nähere Informationen und zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an das
Amt für Agrarordnung Soest:
Frau Margenburg
Tel. (0 29 21) 108 220
Email: margenburg@afao-soest.nrw.de.

Schonstreifen

Im Rahmen der Agrarumweltmaßnahmen wird im Förderbaustein "Markt- und standortangepaßte Landbewirtschaftung" die Extensivierung im Ackerbau und die Anlage von Schonstreifen angeboten. Die Anlage von Schonstreifen kann auf jeweils denselben oder auf jährlich wechselnden Ackerflächen auf bis zu 5% der Gesamtackerfläche des Betriebes. Die Schonstreifen müssen eine Breite von 3 bis 12 m am Rand und von 6 bis 12 m innerhalb der Ackerfläche haben. Auf den Einsatz von Dünger und Pflanzenschutzmitteln muss von der vorangegangenen Hauptfrucht bis zu Ernte der nachfolgenden Hauptfrucht des Schlages verzichtet werden. Außerdem darf im Schonstreifen keine Beikrautregulierung erfolgen. Auf einem Schonstreifen kann dieselbe Ackerkultur wie auf dem Rest des Schlages gewählt werden, eine Einsaatmischung (Absprache mit LWK) oder eine Selbstbegrünung.

Für nähere Informationen und zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an die
Landwirtschaftskammer NRW,
Kreisstelle Soest:
Frau Franke
Tel.: (0 29 45) 98 95 30
Email: Elisabeth.Franke@LWK.NRW.de.

Artenreiche Feldflur

Dieses für das Wirtschaftsjahr 2003/04 wieder aufgelegte Programm dient insbesondere dem Schutz des Rebhuhns. Gefördert werden

• die Einsaat eines abgeernteten Getreidefeldes mit Senf oder Ölrettich als Zwischenfrucht, die bis Ende Februar stehen bleibt,

• das Liegenlassen eines abgeernteten Getreidefeldes (Stoppelbrache),

• 3 m breite Stilllegungsstreifen (Schwarzbrache oder Wildansaat) alle 60 Meter in mindestens 3 ha großen Getreideschlägen,

• Anlage von „Kombistreifen“: d.h. 12 m breiter Ackerstreifen mit Wildansaat und auf beiden Längsseiten angrenzend 3 m breite Schwarzbrachestreifen,

• Anlage von Hecken und Feldholzinseln auf Ackerflächen

Teilnehmen können Landwirte im Kreis Soest mit Flächen in den Gemeinden Geseke und Werl.
Zu diesem Programm existiert ein Faltblatt als pdf-Datei.

 

Für nähere Informationen und zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an das
Amt für Agrarordnung Soest:
Frau Margenburg
Tel. (0 29 21) 108 220
Email: margenburg@afao-soest.nrw.de.