| Ackerstreifenprojekt | ![]() |
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Hinweise |
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Förderprogramme des Landes |
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Im Rahmen des Kulturlandschaftsprogramms bietet Nordrhein-Westfalen Agrarumwelt- und Vertragsnaturschutzmaßnahmen an, die durch streifenförmige Extensivierung von Äckern zum Schutz und zur Förderung bedrohter Arten in der Agrarlandschaft beitragen. ERgänzt werden diese Maßnahmen durch das Landesprogramm "Artenreiche Feldflur".
Der Schutz und die Förderung gefährdeter Ackewildkräuter steht im Vordergrund des Vertragspaktetes "Naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Ackerrandstreifen und Äckern", welches im Rahmen des Vertragsnaturschutzes angeboten wird. Auf den Ackerrandstreifen (3 bis 6 m breit, auf Vorgewenden bis zu 12 m breit) muss auf jedwede Beikrautregulierung und die Ausbringung von Gülle, Kalkstickstoff und Klärschlamm verzichtet werden. Der freiwillige Verzicht auf chemisch-synthetische Dünger wird darüber hinaus als weitere Maßnahme zusätzlich gefördert.
Für nähere Informationen und zur Antragstellung wenden Sie sich
bitte an das
Amt für Agrarordnung Soest:
Frau Margenburg
Tel. (0 29 21) 108 220
Email: margenburg@afao-soest.nrw.de.
Im Rahmen der Agrarumweltmaßnahmen wird im Förderbaustein "Markt-
und standortangepaßte Landbewirtschaftung" die Extensivierung im
Ackerbau und die Anlage von Schonstreifen angeboten. Die Anlage von Schonstreifen
kann auf jeweils denselben oder auf jährlich wechselnden Ackerflächen
auf bis zu 5% der Gesamtackerfläche des Betriebes. Die Schonstreifen müssen
eine Breite von 3 bis 12 m am Rand und von 6 bis 12 m innerhalb der Ackerfläche
haben. Auf den Einsatz von Dünger und Pflanzenschutzmitteln muss von der
vorangegangenen Hauptfrucht bis zu Ernte der nachfolgenden Hauptfrucht des
Schlages verzichtet werden. Außerdem darf im Schonstreifen keine Beikrautregulierung
erfolgen. Auf einem Schonstreifen kann dieselbe Ackerkultur wie auf dem Rest
des Schlages gewählt werden, eine Einsaatmischung (Absprache mit LWK)
oder eine Selbstbegrünung.
Für nähere Informationen und zur Antragstellung wenden Sie sich
bitte an die
Landwirtschaftskammer NRW,
Kreisstelle Soest:
Frau Franke
Tel.: (0 29 45) 98 95 30
Email: Elisabeth.Franke@LWK.NRW.de.
Dieses für das Wirtschaftsjahr 2003/04
wieder aufgelegte Programm dient insbesondere dem Schutz des Rebhuhns.
Gefördert werden
• die Einsaat eines abgeernteten Getreidefeldes mit Senf oder Ölrettich als Zwischenfrucht, die bis Ende Februar stehen bleibt,
• das Liegenlassen eines abgeernteten Getreidefeldes (Stoppelbrache),
• 3 m breite Stilllegungsstreifen (Schwarzbrache oder Wildansaat) alle 60 Meter in mindestens 3 ha großen Getreideschlägen,
• Anlage von „Kombistreifen“: d.h. 12 m breiter Ackerstreifen mit Wildansaat und auf beiden Längsseiten angrenzend 3 m breite Schwarzbrachestreifen,
• Anlage von Hecken und Feldholzinseln auf Ackerflächen
Teilnehmen können Landwirte im Kreis Soest mit Flächen in den Gemeinden
Geseke und Werl.
Zu diesem Programm existiert ein Faltblatt als pdf-Datei.
Für nähere Informationen und zur Antragstellung
wenden Sie sich bitte an das
Amt für Agrarordnung Soest:
Frau Margenburg
Tel. (0 29 21) 108 220
Email: margenburg@afao-soest.nrw.de.