| Ackerstreifenprojekt | ![]() |
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Hinweise |
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(A) Streifentypen im ersten Jahr (Alle Ausgleichszahlungen beziehen sich auf 1ha und ein Jahr):
Typ 1: Getreide mit doppeltem Saatreihenabstand (511 € zuzüglich Flächenbeihilfe)
Typ 2: Stoppelbrache über Winter, nachfolgend Schwarzbrache im Frühjahr (818 €)
Typ 3: Spezielle Einsaatmischung von Wildkräutern (895 €; Saatgut wird gestellt)
(B) Darauf aufbauende Streifentypen im Folgejahr
Typ 4: Überjähriges Getreide mit doppeltem Reihenabstand,
nachfolgend Sommergetreide mit doppeltem
Reihenabstand
(1130 € zuzüglich Flächenbeihilfe)
Typ 5: Überjähriges Getreide mit doppeltem Reihenabstand, nachfolgend Schwarzbrache im Frühjahr (1290 €)
Typ 6: Überjährige Wildkräuter, nachfolgend Sommergetreide mit doppeltem Reihenabstand (660 € zuzüglich Flächenbeihilfe)
Typ 7a: Überjährige Wildkräuter, - Fortführung (818 €)
Typ 7b: Überjährige Wildkrätuer, nachfolgend Schwarzbrache im Frühjahr (818 €)
Für alle Streifentypen gilt:
Projektgebiet |
Ackerbaugebiet im Kreis Soest zwischen Lippe und Ruhr bzw. Möhne |
Ackerkulturen |
Winter- oder Sommergetreide, vor Sommerung Stoppelbrache über Winter bis mindestens Februar |
Lage im Feld |
am Rand oder im Inneren eines Getreideschlages (Typen 1 bis 3) oder einer Ackerfläche (Typen 4 bis 7) |
Anzahl und Größe |
pro Ackerschlag können Streifen mit einer Gesamtfläche von bis zu 1 ha angelegt werden, in Sonderfällen bis zu 2 ha |
Breite |
in der Regel 6 m bis 15 m; in Ausnahmefällen können auch kleine ganze Ackerschläge mit über 15 m Breite als Streifen angelegt werden |
Dünger |
jeglicher Art sind nicht zugelassen, die randscharfe Ausbringung auf dem Restschlag ist erlaubt |
Pflanzenschutzmittel |
jeglicher Art sind nicht zugelassen, die randscharfe Ausbringung auf dem Restschlag ist erlaubt |
Beikrautkontrolle |
unterbleibt, auf Einzelantrag möglich ist die punktuelle mechanische Bekämpfung von Problemunkräutern |
Vorgewende |
die Streifen dürfen nicht als Vorgewende oder Weg genutzt werden |
Weidenutzung |
Auftrieb und Koppelung von Weidevieh sind nicht erlaubt |
Vertragsdauer |
1 Jahr, aber mehrjährige Vertragsbindung bis zum Ende der Projektlaufzeit ist erwünscht |
Verpflichtungszeitraum |
(=Vertragsjahr) 1. Juli bis zum 30. Juni des Folgejahres |
Auszahlung |
nach Ablauf des Verpflichtungszeitraums durch die ABU nach Prüfung durch die Landwirtschaftskammer; kein Auszahlungsantrag nötig |
Die Kennblätter der Streifentypen stehen als pdf-Datei zur Verfügung.
Kombinationsmöglichkeiten im
Überblick
Zunächst erhalten Sie auf Ihre Interessenbekundung eine Eingangsbestätigung. Von Ihnen benötigen wir dann auf jeden Fall folgende Unterlagen (diese können Sie auch schon zusammen mit der Interessenbekundung einreichen):
Gemeinsam überlegen wir, ob die von Ihnen favorisierten Flächen in das Programm aufgenommen werden können. Bei Bedarf besichtigen wir mit Ihnen auch den Streifenstandort. Ihre Daten werden dann von uns in ein geografisches Informationssystem (GIS) und eine Datenbank eingegeben. Die entsprechenden Auszüge erhalten Sie dann mit einem Vertragsentwurf von uns zurück. Die Unterlagen können Sie dann in Ruhe sichten und bei Bedarf bei uns rückfragen.
Falls Sie den Vertrag unterzeichnen möchten, begrüßen wir Sie gern in der Biologischen Station in Bad Sassendorf-Lohne oder wir kommen auf Wunsch auch zu Ihnen nach Hause.